Im alten Ägypten unterlag die Staatsverwaltung vollständig dem Pharao und seinem Stellvertreter, dem Wesir. Der Pharao stellte die Gesetzte auf, und er war durch die Gottverbundenheit unanfechtbar. Dem Wesir unterlag die höchste Gerichtsbarkeit, damit galt er als letzte Instanz bei Streitfällen.
Der Pharao regierte normalerweise bis zu seinem Tod, danach übernahm das Amt sein ältester Sohn der Hauptgemalin.
Beamte
Es gab weitere wichtige Ämter, insgesamt sind bis zu 2000 verschiedene Beamtentitel bekannt. Höhere Beamte waren sehr angesehen, sie konnten sogar eigene Grabanlagen zugeteilt bekommen. Anfangs waren die hohen Ämter Mitgliedern der königlichen Familie vorbehalten, aber ab dem mittleren Reich konnten auch Ämter an die Söhne vererbt werden, und ein Aufstieg war unabhängig von der sozialen Herkunft möglich.
Die Aufgaben der Beamten waren vielfältig, von Zählung der Bürger, Eintreiben der Steuern und der Einteilung der Felder bis zu der Bezahlung der Pyramidenarbeiter und der Polizei waren viele Berufsgruppen schon damals vorhanden.
Landesaufteilung
Das Land war in 42 sog. Gaue unterteilt, in deren Hauptstadt ein Gaufürst für die Verwaltung zuständig war.
Es gab im alten Ägypten noch keine Währung, die Steuern wurden in form von Naturalien oder Arbeitsleistung bezahlt.
Die Berufsgruppe der Polizisten war weit entwickelt, sie überwachten die Verwaltungsvorgänge, halfen bei der Steuereintreibung und bewachten die Gräber. Es bildeten sich auch spezialisierte Gruppen der Polizei heraus, z.B. die Flusspolizei (Kontrolle der Schiffe auf Schmuggel) oder die Wüstenpolizei (Schutz von Karawanen vor Angriffen).
Gesetze
Obwohl es Gesetze gab, konnte der König und auch Gerichte individuell entscheiden, nur das Gleichgewicht der Maat (altägyptische „Konzept“ für die Gerechtigkeit und Wahrheit, die Staatsführung und das Recht) durfte nicht auseinander geraten.
Wichtige Fälle wurden von den sechs Tribunalen verhandelt, welche aus hohen Beamen bestanden. Im neuen Reich gab es dazu den großen Kenbet, dieser wurde vom Wesir geleitet. Es gab auch kleinere lokale Gerichte. Sie wurden von dortigen Beamten geleitet.
Anwälte gab es noch nicht. Die Angeklagten verteidigten sich selber und wurden auch mit Folter zu Geständnissen gezwungen. Strafen waren oft körperlich, aber die Einziehung von Vermögen gehörte auch dazu. Todesstrafen gab es nur selten.
Armee
Es gab keine feste Armee, wenn ein Militärisches Vorgehen geplant war, wurden normale Arbeiter eingesetzt, die danach wieder weiterarbeiten konnten. Erst ab dem Mittleren und Neuen Reich gab es eine feste Organisation und auch Berufssoldaten. Das lag daran, dass große Feldzüge in Vorderasien geplant waren und auch die Grenzfestungen in Nubien gesichert werden mussten. Der oberste Truppenvorsteher bestand aus einem Kronprinzen. Trotz der großen Belohnungen hatten Soldaten ein geringes ansehen.